Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik. Seit 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), wie diese Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Für beide Seiten ist es wichtig zu verstehen, wer welchen Anteil trägt und welche Faktoren die Aufteilung beeinflussen.

Hintergrund: Die CO2-Abgabe

Die CO2-Abgabe, auch als CO2-Preis oder CO2-Steuer bekannt, wird auf den Verbrauch von Brennstoffen erhoben, die zur Wärmeerzeugung oder für Warmwasser genutzt werden. Sie soll Anreize schaffen, Energie zu sparen und auf klimafreundlichere Heizsysteme umzusteigen. Der Preis pro Tonne CO2 steigt dabei schrittweise an [1].

Das Stufenmodell: Faire Aufteilung der Kosten

Um die Kosten fair zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen und Vermieter zu energetischen Sanierungen zu motivieren, wurde ein 10-Stufen-Modell eingeführt. Die Aufteilung richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes, gemessen am jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss [2].

So funktioniert das Stufenmodell:

Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter in Abhängigkeit vom CO2-Ausstoß des Gebäudes:

CO2-Emissionen pro m² und Jahr Anteil des Vermieters Anteil des Mieters
< 12 kg CO2/m² (sehr gut) 0 % 100 %
12 bis 17 kg CO2/m² 10 % 90 %
17 bis 22 kg CO2/m² 20 % 80 %
22 bis 27 kg CO2/m² 30 % 70 %
27 bis 32 kg CO2/m² 40 % 60 %
32 bis 37 kg CO2/m² 50 % 50 %
37 bis 42 kg CO2/m² 60 % 40 %
42 bis 47 kg CO2/m² 70 % 30 %
> 47 kg CO2/m² (sehr schlecht) 90 % 10 %

Hinweis: Die genauen Grenzwerte und Stufen können sich ändern. Es ist ratsam, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen.

Berechnung und Abrechnung

Der Vermieter ist für die Berechnung der CO2-Kosten und deren Aufteilung zuständig. Er muss die CO2-Kosten in der jährlichen Heizkostenabrechnung transparent ausweisen und die Einstufung des Gebäudes vornehmen. Hierfür kann ein Online-Rechentool des Bundeswirtschaftsministeriums genutzt werden [3].

Wichtige Punkte für Mieter:

  • Prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung genau. Der Vermieter muss den CO2-Anteil und die Aufteilung klar darstellen.
  • Bei fehlerhafter Abrechnung haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben.
  • Der Mieterbund bietet Unterstützung und Informationen zur Prüfung der Abrechnung [4].

Ausnahmen und Besonderheiten

  • Nichtwohngebäude: Für Nichtwohngebäude gelten abweichende Regelungen, die eine pauschale 50/50-Aufteilung vorsehen.
  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden in Milieuschutzgebieten, bei denen energetische Sanierungen nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, kann der Vermieteranteil reduziert werden.
  • Direktabrechnung mit Energieversorger: Wenn Mieter direkt mit dem Energieversorger abrechnen, müssen sie den Vermieter über ihren Verbrauch informieren, damit dieser die Aufteilung vornehmen kann.

Die Rolle des Energieberaters

Ein zertifizierter Energieberater kann Vermietern helfen, den energetischen Zustand ihrer Immobilie zu bewerten und den CO2-Ausstoß zu berechnen. Er kann auch Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen geben, die den CO2-Ausstoß reduzieren und somit den Vermieteranteil an der Abgabe senken. Für Mieter kann ein Energieberater eine erste Einschätzung geben, ob die Aufteilung der CO2-Kosten plausibel erscheint.

Fazit

Die CO2-Abgabe und ihre Aufteilung sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Das Stufenmodell soll eine faire Verteilung der Kosten gewährleisten und Anreize für energetische Sanierungen schaffen. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten sich mit den Regelungen vertraut machen, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Bei Unklarheiten oder komplexen Fällen ist die Beratung durch einen zertifizierten Energieberater oder Mieterverein ratsam.

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